Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der tacora GmbH (Am Kerschengraben 8, 3232 Bischofstetten, FN 638004t, „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB („Kunde") über die Nutzung der Lernplattform Curonaut. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Curonaut ist eine cloudbasierte, KI-gestützte adaptive Lernplattform. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und umfasst je Teilnehmerlizenz: KI-gestützte Einstufung, individueller Lernpfad, Kursinhalte, Lernerfolgskontrollen, KI-Lern-Coach sowie ein Reporting-Dashboard für den Kunden mit aggregierten Kennzahlen.
Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots, netto zuzüglich USt. Abrechnung per Rechnung; Zahlungsziel 14 Tage netto. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung.
Einstufungen und Lernerfolgskontrollen werden KI-gestützt erstellt und sind als solche gekennzeichnet. Sie stellen Lernstands-Einschätzungen dar, keine rechtsverbindlichen Qualifikationsnachweise. Teilnehmer:innen können eine menschliche Überprüfung einzelner Bewertungen verlangen; ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung finden nicht statt.
Der Anbieter erbringt die Leistung mit angemessener Sorgfalt; angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Support per E-Mail an Werktagen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Auf Wunsch schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Der Kunde erhält zu Teilnehmer:innen ausschließlich Modulstatus und aggregierte Kennzahlen, keine Freitext-Inhalte.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung — außer für Personenschäden — ausgeschlossen. Die Haftung ist insgesamt mit der Höhe des jeweiligen Auftragswerts begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust, der bei vertragsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre, ist ausgeschlossen. § 1298 ABGB-Beweislastumkehr wird einvernehmlich abbedungen.
Einzelbestellungen enden mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Rahmenverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden; bereits aktivierte Lizenzen laufen regulär aus.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.